Jahresbericht 2023 der INTERPLAST-Stiftung
1. Organistationsprofil
Die INTERPLAST-Stiftung mit Sitz in Bad Kreuznach wurde 2004 gegründet und wurde mit der Urkunde der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) von Rheinland-Pfalz als eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. (siehe Stiftungsurkunde) Die Stiftung ist vom Finanzamt Bad Kreuznach als Körperschaft von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke fördert: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der aktuelle Freistellungsbescheid ist vom 16.09.2020 für die Jahre 2017 – 2019 ausgestellt. (siehe Freistellungsbescheid)
Alle Mitglieder der Stiftung sind satzungsgemäß ehrenamtlich tätig und erhalten keine Aufwandsentschädigung. Mitglieder der Stiftung sind die vier Vorstandsmitglieder, wobei ein Mitglied satzungsgemäß der Vorsitzende des (Gründer-/Stifter- )Vereins INTERPLAST-Germany e.V. ist (zurzeit Dr. André Borsche). Unsere Sekretärin Camilla Völpel arbeitet als hauptamtliche Mitarbeiterin für die Stiftung und verwaltet auch die Immobilien. Die Aufsicht über die Stiftung übernimmt das Kuratorium, das aus den 13 Leitern der INTERPLAST-Sektionen besteht und von dem gewählten Kuratoriumsvorsitzenden und seinem Stellvertreter geleitet wird (Siehe Organigramm der Stiftung). Pro Jahr finden zwei Kuratoriumssitzungen statt, wobei die Hauptsitzung jeweils im März erfolgt.
Als öffentliche Kontrollorgane der Stiftung fungieren die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion in Trier und das Finanzamt Bad Kreuznach, die im 2 jährigen Turnus die gesamte Rechnungsführung und Bilanz der Stiftung überprüfen. Die externe
Kassenprüfung erfolgt durch zwei unabhängige Kassenprüfer (Diplom-Volkswirt und Betriebswirt). Als Aufsichtsgremium agiert das Kuratorium, das in seinen Sitzungen die Jahresbilanzen und Projektausgaben vom Vorstand detailliert dargestellt bekommt und dann durch Abstimmung genehmigt. Die Entlastung des Vorstandes wird regelmäßig protokolliert. Außerdem erfolgt ein Jahresabschlussbericht durch die Steuerkanzlei Kersting/Gelsenkirchen.
Die Kontrolle über die von der Stiftung finanzierten Projekte übernehmen die Projektverantwortlichen. In der Regel handelt es sich dabei um Sektionsleiter des Vereins, die in der Ausgabenliste als Verantwortliche ausgewiesen sind. Diese überprüfen im Rahmen ihrer Interplast-Einsätze vor Ort die Verwirklichung der Projektziele. Probleme oder Beschwerden werden direkt an den Stiftungs-Vorstand kommuniziert.
Die INTERPLAST-Stiftung ist historisch mit dem Verein INTERPLAST-Germany e.V. verbunden, der seit 1980 als gemeinnütziger Verein für Plastische Chirurgie in Entwicklungsländern existiert. Zur Förderung längerfristiger Projekte gründete der Verein die
INTERPLAST-Stiftung 2004 und legte den Grundstock für das Stiftungskapital. Um eine Zuordnung von Spenden zu den INTERPLAST-Projekten zu ermöglichen, erfolgt intern eine projektbezogene Kennzeichnung. Eine vertraglich geregelte Verbindung oder Abhängigkeit zwischen Verein und Stiftung existiert nicht. Interessenkonflikte liegen nicht vor.
Die Mitglieder des Vorstandsteam sind Dr. André Borsche, Dr. Heinrich Schoeneich, Dipl.Ing. Hein Stahl und Prof. Dr. Jürgen Dolderer. Als Kuratoriumsvorsitzende sind gewählt Dr. Michael Schidelko und sein Stellvertreter Prof. Dr. Heinz Homann. (s. Organigramm)
2. Augaben und Ziele
Der Verein INTERPLAST-Germany e. V. unterhält als Stifter eine rechtsfähige Stiftung zur nachhaltigen Unterstützung sämtlicher Vereinszwecke und zur Förderung längerfristiger Projekte für Plastische Chirurgie in Entwicklungsländern. Das anzusammelnde Kapital der Stiftung soll dazu dienen, die Erledigung der nachfolgend geschilderten Aufgaben zu verstetigen. Aufgabe der Stiftung ist es, in medizinisch unterentwickelten Ländern Menschen mit angeborenen und erworbenen Defekten und Fehlbildungen durch plastisch-chirurgische Eingriffe zu einer wesentlichen Lebensverbesserung zu verhelfen. Dabei sollen in erster Linie Patienten mit Gesichtsfehlbildungen, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Handfehlbildungen, schweren Verbrennungsnarben, Tumoren der Haut und des Kopfes, Defekten durch Unfälle oder Kriegsfolgen und sonstigen Erkrankungen, die in das Fachgebiet der Plastischen Chirurgie fallen, behandelt werden. Die Operationen werden von einem Operationsteam unentgeltlich in dem betreffenden Entwicklungsland vorgenommen. Während der Verein dabei die Reise und die Aufenthaltskosten in das betreffende Entwicklungsland übernimmt, kümmert sich die INTERPLAST-Stiftung um strukturell nachhaltige Investitionen. Als Entwicklungsland gelten nicht nur die Länder, die als solche von der Bundesrepublik anerkannt sind, sondern alle Länder, in denen sozial bedürftige Menschen plastisch-chirurgische Hilfe brauchen. Dabei kommt das Kinder- und Patientenschutzkonzept bei INTERPLAST-Germany e.V. zur Anwendung.
Die Strategie der Förderung ist es, die INTERPLAST-Projekte nachhaltig zu stabilisieren und zum Beispiel mit dringend benötigten Materialien oder Geräten auszustatten. Außerdem erfolgen Unterstützungen zu Baumaßnahmen für Gesundheitseinrichtungen, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Dabei sollen die Investitionen nicht nur für die INTERPLAST-Einsätze relevant sein, sondern auch längerfristig den Ärzten in den Entwicklungsländern zur Verfügung stehen und sie in die Lage versetzen, ihren eigenen Patienten besser helfen zu können. Dabei wird darauf geachtet, dass auch Folgekosten, Reparaturen und Weiterentwicklungen vor Ort realisierbar sind.
3. Tätigkeiten
Seit 19 Jahren engagiert sich die INTERPLAST-Stiftung in über 65 Projekten weltweit. Dabei finden sich Schwerpunkte in Afrika, Asien und Südamerika, wo jahrelange Partnerschaften mit sozialen Hospitalprojekten von Interplast unterstützt werden. In den letzten Jahren wurden Projekte in Tansania, Uganda, Ruanda, DR Kongo, Mosambik sowie Myanmar und Nepal, finanziert. (siehe Projektlisten und Projektberichte) Auch 2023 wurden Hospital-Baumaßnahmen in Puma, Tosamaganga und umbawanga in Tanzania unterstützt. In Kamuli /Uganda wurde eine große, dringend benötigte Röntgenanlage durch die INTERPLAST-Stiftung ermöglicht. Dies kommt unzähligen Patienten vor Ort zu Gute, die nun durch eine sichere Diagnose, der richtigen Therapie zugeführt werden können. Außerdem wurden Operationsmaterialien und Geräte für INTERPLAST-Einsätze in Myanmar, Ruanda und Mosambik angeschafft, um eine sichere Patientenversorgung zu realisieren.
Bei den Zielen in den Entwicklungsländern handelt es sich ausschließlich um soziale Projekte, bei denen wir die Verantwortlichen persönlich kennen. Auf der Basis eines langjährigen Vertrauensverhältnis werden genau die Dinge unterstützt, die vor Ort am dringendsten gebraucht werden und in das medizinische Aufgabenspektrum der Stiftung passen.

Kurzer Ausblick auf geplante Projektmaßnahmen in 2024:
Das Brasilienprojekt benötigt neue Operationstische und ein Anästhesiegerät. Die digitale Röntgenanlage für das Kamuli Hospital in Uganda soll fertiggestellt werden. Eine Solaranlage ist für das Hospital in Santa Cruz/ Bolivien vorgesehen. In Myanmar ist die Ausstattung eines Operationssaales zu komplettieren. Außerdem sind weitere Anschaffungen zur Anästhesieausrüstung für INTERPLAST-Einsätze geplant.
4. Wirkungsbeobachtung
Die Methode der Projektunterstützung sieht in der Regel so aus:
Ein Interplast-Team erlebt an einem Einsatzort, dass eine notwendige Investition die Patientenversorgung wesentlich verbessern würde. In enger Absprache mit den Organisatoren vor Ort wird der Bedarf eruiert und geprüft, welche Anschaffung erforderlich und realisierbar ist. Dabei gilt es neben der Beschaffung vor allem auch die Praktikabilität und Nachhaltigkeit der Anschaffung abzuschätzen. Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen vor Ort möglich sein. Inländische Produkte werden, wenn immer möglich und qualitativ ausreichend, bevorzugt gewählt.
Der projektverantwortliche Teamleiter stellt dann einen formlosen Antrag auf Unterstützung durch die INTERPLAST-Stiftung an den Vorstand. Dieser prüft die Plausibilität, den Umfang und genehmigt nach interner Abstimmung eine Finanzierung oder bittet um eine entsprechende Präzisierung. Die Ausgabe wird dann bei der nächsten Kuratoriumssitzung
überprüft und bestätigt.
Das Fördergeld wird entweder direkt an die INTERPLAST-Sektion überwiesen, die dann die Verwirklichung des Projektes übernimmt und verantwortet oder an den lokalen Partner im Ausland. Bei Sachgütern kann auch die Rechnung direkt beim Hersteller beglichen werden. Danach sind regelmäßige Berichte/ Fotos erforderlich und die letztendliche Prüfung erfolgt beim folgenden Interplast-Einsatz persönlich durch den Teamleiter. Die Erfolge dieser direkten und unmittelbaren Unterstützung sind sehr beeindruckend und nachvollziehbar, da die Bedürftigkeit im Vorfeld meist offensichtlich ist und man die Dankbarkeit er Betroffenen miterleben kann.
5. Vergütung
Die Stiftung zahlt keine Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen. Die geringen Verwaltungskosten betreffen neben Kontoführungsgebühren, die Homepagepflege, eine Vorstandsversicherung und DZI-Gebühren (1.026,01 € ) . Provisionen für Werbemaßnahmen werden nicht bezahlt.
6. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Die INTERPLAST-Stiftung betreibt aktiv keine Werbung. Es erfolgt lediglich der persönliche Hinweis an potentielle Spender oder Zustifter, dass neben dem Verein INTERPLAST-Germany e.V. auch die Möglichkeit besteht, die Stiftung zu unterstützen, um längerfristigen Projekten zur Nachhaltigkeit zu verhelfen.
Die INTERPLAST-Stiftung hat sich erstmals 2021 der unabhängigen Prüfung durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) gestellt und als Zeichen des Vertrauens das DZI Spenden-Siegel zuerkannt bekommen. Dabei wurden transparente, effiziente und wirksame Strukturen und Prozesse bestätigt sowie eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der uns anvertrauten Mittel. Auf Anregung des DZI wurde erstmals eine Broschüre für die INTERPLAST-Stiftung erstellt, in dem die Projekte der Stiftung vorgestellt werden. Diese kann kostenlos bei der Geschäftsstelle bestellt werden.
Außerdem existiert für die Stiftung eine eigene Homepage www.interplast-germany.info, auf der die Projekte aufgeführt sind, die Satzung als Download zur Verfügung steht und die Ziele der Stiftung beschrieben werden. Entsprechende Kontaktdaten und die erforderlichen Pflichtangaben wurden professionell eingepflegt.
7. Finanzberichterstattung
Für jedes Jahr wird ein ausführlicher Finanzbericht aufgestellt, der zur Genehmigung an die die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion in Trier weitergeleitet wurde.
Die
Jahresbilanz 2023 mit Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben:


Unter Mitberücksichtigung der Vermögensverwaltungskonten belaufen sich die Wertpapiererträge auf insgesamt 31.908,65 € und die Verwaltungskosten auf 14.029,29 € Die Verwaltungsausgaben beziehen sich nur auf Kontoführungsgebühren, Homepage- pflege. Ausgaben für Werbung hat die Stiftung keine. In 2023 wurde die Stiftung finanziell mit 186.000 € vom Verein INTERPLAST-Germany e.V. unterstützt. Die Stiftung hat seit Bestehen kontinuierlich an Bedeutung gewonnen und wird gerade bei zunehmend längerfristigen Projekten vermehrt in Anspruch genommen. Trotz geringer Erträge aus den Kapitalanlagen konnte dank vieler Spenden eine Vielzahl von Projekten in 2023 verwirklicht werden.
Die der Stiftung zugedachten Erbschaften werden erst nach abgeschlossener Testamentsvollstreckung in die Bilanz 2024 einfließen.
8. Informationen über Prüfungen, Zertifizierungen und Selbstverpflichtungen
Nach Prüfung durch die externen Kassenprüfer entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2023 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Einnahmen- / Aus-gabenrechnung ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage. Der Vorstand wurde durch das Kuratorium bei Enthaltung der Betroffenen einstimmig entlastet. Dies wurde auch durch die Steuerkanzlei bestätigt. Bisher gab es auch von Seiten der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion in Trier gegen den Finanzbericht keine Einwände.
Die Stiftung ist ordnungsgemäß im Transparenzregister registriert.
9. Informationen auf der Website
Die INTERPLAST- Stiftung hat eine eigene Homepage www.interplast-germany.info Aufführung sämtlicher Projekte seit Gründung, die Satzung als Download, Struktur der Stiftung und Beschreibung der Ziele der Stiftung. Kontodaten für Spenden und Zustiftung Kontaktdaten und die erforderlichen Pflichtangaben zum Datenschutz etc. Neuerdings wird auch dieser Jahresbericht auf der Homepage einsehbar sein.
Bad Kreuznach, den 17.04.202

Dr. André Borsche
Vorstand der INTERPLAST-Stiftung