Zustiftungen und Spenden
Die INTERPLAST-Stiftung lebt von Ihren Zustiftungen und Spenden!
Sie helfen uns durch eine Zustiftung das Grundvermögen der Stiftung zu erhöhen, aus dessen Erlösen wir unsere Projekte längerfristig finanzieren können. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere aktuellen gemeinnützigen Aktivitäten. Herzlichen Dank!
Wollen Sie ein Projekt gezielt unterstützt, geben Sie dies bei der Überweisung mit an!
Zum Beispiel: Burma, Nepal, Brasilien, Indien, Bolivien, Tansania oder Malawi-Projekt
Bitte unbedingt Name und Adresse angeben damit eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungs-Bescheinigung ausgestellt werden kann!
Kontoführung: Camilla Völpel
Ansprechpartner: Dr. André Borsche borsche@interplast-germany.de
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Die neue steuerliche Abzugsfähigkeit einer
Zustiftung ist weiter gefasst als bei einer
Spende:
- bis 1.000.000 € / Jahr als
Zustiftung
- bis 20 % des Einkommens als
Spende
-
unbegrenzt bei Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung
Konto der INTERPLAST-Stiftung
SozialBank
IBAN: DE 68 3702 0500 0008 6160 00
BIC: BFSWDE33